Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen

Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durch psychische Belastungen (nach § 5 Arbeitsschutzgesetz) durchführen. Die dazu notwendigen Grundlagen müssen nicht extra erhoben werden, sondern können aus vorhandenen Beschäftigten-Befragungen herangezogen werden.

Unsere Fragebögen für BGM-Analysen beinhalten viele der dafür notwendigen Daten. Wir führen darum Doppelauswertungen auch zu dieser Thematik durch. Zusätzlich zeigen wir für den Prüfungsfall in einem Arbeitspapier die Analysewege und die Parallelen zu den einschlägigen Richtlinien.